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Zum 1. November trat das neue GEG in Kraft. Gleichzeitig ist auch das Regelheft der Energieeffizienz Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angepasst worden. Über die Auswirkungen auf den Beratungsmarkt werde ich in den nächsten Wochen im Zusammenspiel mit Fachzeitschriften, der Dena, Verbänden und Software Anbietern sprechen, um so ein Bild der zukünftigen Arbeit zu zeigen.
Das neue Gebäude Energie Gesetz löst zum 1.11.2020 die bisherigen Gesetze und Verordnungen Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das neue GEG gilt für alle Bauvorhaben, die nach dem 1.11.2020 eingereicht werden. Bei Anträgen, die vorher eingereicht wurden, aber noch nicht genehmigt sind, kann der Bauherr fordern, dass gemäß neuem GEG geprüft und genehmigt wird. Wird diese Forderung nicht erhoben, wird nach altem Recht verfahren.
In diesen Zusammenhang ist auch das Regelheft der Energieeffizienz Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angepasst worden. Die Expertenliste ist ein wichtiger Baustein zur Qualitätssicherung für die Umsetzung von mit Mitteln des Bundes geförderten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie dient der Sicherstellung einer hohen fachlichen Qualifikation der am Prozess der Beratung sowie der Planung und Umsetzung einer geförderten Maßnahme beteiligten Akteure. Wichtigste Änderungen sind die Modalitäten der Überprüfung der Qualifikation der eingetragenen Energieberater sowie die Ausweitung der Qualifikationen auf den Bereich Nichtwohnbau.
Es bleibt zu hoffen, dass durch diese veränderte Gesetzgebung die energetische Gebäudesanierung in Wohn- und Nichtwohngebäude in stärkerem Maße dazu beiträgt, dass unsere angestrebten Klimaschutzziele erreicht werden.
Die Links zu beiden Dokumenten finden Sie hier
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Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, die wir in unsere Recherchen aufnehmen sollen senden sie uns diese gerne an mich oder an info@handwerksschule.de.
Helmut König
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