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Weiterbildung ist für Schornsteinfeger und Energieberater unumgänglich und wichtig. Weiterbildung kostet und kann mitunter auch recht kostspielig werden. Der Bund, die Bundesländer und auch verschiedenen andere Institutionen unterstützen hier mit verschiedensten Fördermitteln. Wir möchten auf dieser Seite einen Überblick über einige Fördermittel geben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Ob Fördergelder bewilligt werden, hängt häufig auch von der persönlichen Situation des Interessenten ab (Alter, Einkommen, Familienstand usw.) und kann deshalb nur im Einzelfall geprüft werden.
Das AFBG fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, oder Betriebswirt/in.
Abgeschlossene Erstausbildung. Erfüllen müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation). Es müssen mindestens 400 Gesamtunterrichtsstunden erbracht worden sein.
Die Förderung beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.)
Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.
Dabei sind in Vollzeit (3 Jahre) mindestens 25 Unterrichtsstunden / Woche oder in Teilzeit (4 Jahre) mindestens 18 Unterrichtsstunden / Monat zu absolvieren.
Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden.
Informationen, schriftlicher Antrag, Adressen, Förderrechner und Formblätter bei: Bundesministerium (BM) für Bildung und Forschung und beim BM Arbeit- und Soziales
Hier finden Sie die notwendigen Formulare. Sie können sie direkt herunterladen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes senden.
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, und Sozialkompetenz dienen.
Förderung abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens:
Einmal pro Jahr 60% der entstandenen Weiterbildungskosten; pro Weiterbildung maximal 600,00 €. Vollzuschuss; muss nicht zurückgezahlt werden.
Gefördert werden können Beschäftigte, Antragstellende mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.
Diesen Zuschuss erhält die auf dem Bildungsscheck eingetragene Person nicht direkt. Vielmehr wird Unternehmen oder Beschäftigten durch den Bildungsscheck die Möglichkeit eröffnet, bei Buchung eines Weiterbildungskurses bis zu 50% des Kursentgeltes, höchstens jedoch 500,00 € pro Bildungsscheck, entscheidend ist der auf dem Bildungsscheck ausgewiesene Betrag, mit dem Bildungsscheck zu begleichen.
Dabei ist zu beachten, dass Kursentgelte im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsentgelte sowie ggfs. Anmeldegebühren, nicht jedoch Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesene Teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel umfassen. Mit einem Bildungsscheck kann jeweils nur eine Weiterbildungsmaßnahme anteilig gefördert werden.
Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung in einer Beratungsstelle, die den Bildungsscheck ausstellen darf. Die Beratung muss vor Beginn einer Weiterbildung erfolgen.
Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- Euro) mit einem maximalen Zuschuss von 500,- Euro (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000,- Euro).
Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten.
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Dabei sollen ausdrücklich folgende Gruppen angesprochen werden:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/beratungsstellensuche
Gefördert werden Qualifizierungen und Weiterbildungen mit einem Wert von über 250,00 €, wenn Sie arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen sind.
Grundsätzlich ist eine Begründung des Arbeitgebers vorzulegen.
Es muss zunächst ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement geführt werden. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber zuvor die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Wird der Antrag bewilligt, reicht der Antragsteller den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein. Dieser rechnet direkt mit der Beratungsstelle ab.
Je nach Zielgruppe beträgt die Förderung zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten, bis zu maximal 2000,– € pro Person alle zwei Jahre.
Der Weiterbildungsinteressierte muss den vollständigen Antrag vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH (Hamburg) einreichen. Der Antrag kann bei der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH (Hamburg) angefordert werden oder auf deren Internetseite ( www.weiterbildungsbonus.net ) heruntergeladen werden.
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein.
Nicht gefördert werden u.a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Gebietskörperschaften, Weiterbildungsmaßnahmen in Religionsgemeinschaften, Beschäftigte einer Weiterbildungs-einrichtung für selbst durchgeführte Maßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer, Beschäftigte ausTransfergesellschaften, arbeitlos gemeldete Personen sowie Personen, die mehr als 15 Stunden / Woche erwerbstätig sind und aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen.
In Hinblick auf eine Abgrenzung zur Bildungsprämie des Bundes ist der Weiterbildungsbonus nur in folgenden Fällen anwendbar:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten des Weiterbildungsseminars.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 EUR je Seminar und Teilnehmer. Die Bagatellgrenze liegt bei 160 EUR Seminarkosten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
Fleethörn 29–31
24103 Kiel
Tel. (04 31) 99 05-22 22
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de