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Weiterbildung ist für Schornsteinfeger und Energieberater unumgänglich und wichtig. Weiterbildung kostet und kann mitunter auch recht kostspielig werden. Der Bund, die Bundesländer und auch verschiedenen andere Institutionen unterstützen hier mit verschiedensten Fördermitteln. Wir möchten auf dieser Seite einen Überblick über einige Fördermittel geben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Ob Fördergelder bewilligt werden, hängt häufig auch von der persönlichen Situation des Interessenten ab (Alter, Einkommen, Familienstand usw.) und kann deshalb nur im Einzelfall geprüft werden.
Das AFBG fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, oder Betriebswirt/in.
Abgeschlossene Erstausbildung. Erfüllen müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation). Es müssen mindestens 400 Gesamtunterrichtsstunden erbracht worden sein.
Die Förderung beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.)
Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.
Dabei sind in Vollzeit (3 Jahre) mindestens 25 Unterrichtsstunden / Woche oder in Teilzeit (4 Jahre) mindestens 18 Unterrichtsstunden / Monat zu absolvieren.
Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden.
Informationen, schriftlicher Antrag, Adressen, Förderrechner und Formblätter bei: Bundesministerium (BM) für Bildung und Forschung und beim BM Arbeit- und Soziales
Hier finden Sie die notwendigen Formulare. Sie können sie direkt herunterladen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes senden.
Zuschuss
Aus- & Weiterbildung
bundesweit
Privatperson
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel: 0228 629310
info@sbb-stipendien.de
SBB Stiftung Begabtenförderung
SBB – Weiterbildungsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium.
Sie erhalten einen Zuschuss für
Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu EUR 2.900 innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr EUR 250,00 bekommen. Die Höchstförderung von EUR 8.700 pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden.
Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.
Die Begabtenförderung berufliche Bildung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
In Deutschland gibt es viele verschiedene Förderprogramme rum um das Thema Fort- und Weiterbildung. Einige Maßnahmen laufen bundesweit und andere können nur Bundesland spezifisch beantragt werden. Zum Teil überschneiden sich die Richtlinien für förderbare Maßnahmen. Laufzeiten und Bewilligungen der unterschiedlichen Fördertöpfe unterliegen einem ständigen Wandel, daher bitten wir Sie sich eigenständig in Ihrem Bundesland bzgl. der Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.
Zuschuss
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
bundesweit
Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson
Europäische Kommission (EC)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel: 030 221911007 (ESF-Bürgertelefon)
Mail: esf@bmas.bund.de
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
ESF-Kontaktstellen in Deutschland
Funding & Tender-Portal der EU
Gefördert werden insbesondere
In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.
Sie finden laufende ESF-Projekte auf dem deutschen Förderportal unter „Was bringt mir der ESF?“. Neben den Förderaufrufen des Bundes veröffentlicht die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den ESF-Kontaktstellen und über das Bürgertelefon zum ESF.
Der ESF+ richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern. Maßgeblich sind dabei die nationalen und regionalen Programme, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
Die konkreten Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Sie in den jeweiligen Bundes- oder Landesprogrammen.