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Weiterbildung ist für Schornsteinfeger und Energieberater unumgänglich und wichtig. Weiterbildung kostet und kann mitunter auch recht kostspielig werden. Der Bund, die Bundesländer und auch verschiedenen andere Institutionen unterstützen hier mit verschiedensten Fördermitteln. Wir möchten auf dieser Seite einen Überblick über einige Fördermittel geben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Ob Fördergelder bewilligt werden, hängt häufig auch von der persönlichen Situation des Interessenten ab (Alter, Einkommen, Familienstand usw.) und kann deshalb nur im Einzelfall geprüft werden.

Bundesweite Förderungsmöglichkeiten im Überblick

Das AFBG fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, oder Betriebswirt/in.

Voraussetzung:

Abgeschlossene Erstausbildung. Erfüllen müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation). Es müssen mindestens 400 Gesamtunterrichtsstunden erbracht worden sein.

Fördersumme:

Die Förderung beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.)

  • So können Sie zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (einkommens- und vermögensunabhängig) einen Beitrag in Höhe der anfallenden Gebühren, bis max. 15.000 Euro, erhalten.
  • 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest erhalten Sie ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
  • Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag 130 Euro erhalten. Diesen erhalten Sie komplett als Zuschuss.

Wer kann gefördert werden?

Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.

Dabei sind in Vollzeit (3 Jahre) mindestens 25 Unterrichtsstunden / Woche oder in Teilzeit (4 Jahre) mindestens 18 Unterrichtsstunden / Monat zu absolvieren.

Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden.

Weitere Infos

Informationen, schriftlicher Antrag, Adressen, Förderrechner und Formblätter bei: Bundesministerium (BM) für Bildung und Forschung und beim BM Arbeit- und Soziales

www.aufstiegs-bafoeg.de

Hier finden Sie die notwendigen Formulare. Sie können sie direkt herunterladen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes senden.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet:

bundesweit

Förderberechtigte:

Privatperson

Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpartner:

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn

Tel: 0228 629310
info@sbb-stipendien.de
SBB Stiftung Begabtenförderung

Weiterführende Links:

SBB – Weiterbildungsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium.

Sie erhalten einen Zuschuss für

  • Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind,
  • Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie
  • die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr („IT-Bonus“).

Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu EUR 2.900 innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr EUR 250,00 bekommen. Die Höchstförderung von EUR 8.700 pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden.

Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.

Die Begabtenförderung berufliche Bildung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft berufliche Leistungsbereitschaft erwarten lassen.
  • Sie haben in Ihrer Berufsabschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine bessere Note als „gut“.
  • Sie haben mit besonderem Erfolg an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.
  • Ein Betrieb oder eine Berufsschule hat Sie für die Begabtenförderung vorgeschlagen und dies ausreichend begründet.
  • Sie sollten bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme bis zu 3 Jahre später erfolgen.

Bundesländerspezifische Förderungsmöglichkeiten im Überblick

In Deutschland gibt es viele verschiedene Förderprogramme rum um das Thema Fort- und Weiterbildung. Einige Maßnahmen laufen bundesweit und andere können nur Bundesland spezifisch beantragt werden. Zum Teil überschneiden sich die Richtlinien für förderbare Maßnahmen. Laufzeiten und Bewilligungen der unterschiedlichen Fördertöpfe unterliegen einem ständigen Wandel, daher bitten wir Sie sich eigenständig in Ihrem Bundesland bzgl. der Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales, Frauenförderung

Fördergebiet:

bundesweit

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson

Fördergeber:

Europäische Kommission (EC)

Ansprechpartner:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Tel: 030 221911007 (ESF-Bürgertelefon)
Mail: esf@bmas.bund.de
Europäischer Sozialfonds für Deutschland

Weiterführende Links:

ESF-Kontaktstellen in Deutschland

ESF-Förderaufrufe des Bundes

Funding & Tender-Portal der EU

Gefördert werden insbesondere

  • die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung,
  • aktive Inklusion,
  • die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
  • den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen,
  • die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen.

In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.

Sie finden laufende ESF-Projekte auf dem deutschen Förderportal unter „Was bringt mir der ESF?“. Neben den Förderaufrufen des Bundes veröffentlicht die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den ESF-Kontaktstellen und über das Bürgertelefon zum ESF.

Rechtliche Voraussetzungen:

Der ESF+ richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern. Maßgeblich sind dabei die nationalen und regionalen Programme, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Die konkreten Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Sie in den jeweiligen Bundes- oder Landesprogrammen.

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.foerderdatenbank.de