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Hygiene - Das A & O beim Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen
Vertiefen Sie Ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweise und die Problembereiche von RLT-Anlagen.
Wussten Sie, dass die VDI 6022 durch das Arbeitsschutzgesetz Gesetzescharakter erhält? Das bedeutet, dass Sie rechtlich verpflichtet sind, einen Qualifizierungsnachweis nach VDI 6022 vorzulegen, wenn Sie RLT-Anlagen (Raumlufttechnische Anlagen) kontrollieren.
In unserer Raumluft-Hygieneschulung erlernen Sie gezielte Kenntnisse über Problembereiche von RLT-Anlagen. Sie werden mit maßgeblichen Gesetzen, Vorschriften und technischen Regeln für den hygienischen Betrieb von RLT-Anlagen vertraut gemacht. Zudem erfahren Sie, worauf Sie bei Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten achten müssen, um die Anforderungen der VDI 6022 hygiene- und qualitätsbewusst umzusetzen.
Zum Abschluss des Webseminars erfolgt eine mündliche Leistungskontrolle, die zur Erstellung eines Zertifikats führt. Dieses Zertifikat qualifiziert Sie als Fachpersonal gemäß den Vorgaben der VDI 6022.
Daniel Dettmer ist seit Juli 2023 in der Handwerksschule als Projektleiter für Tageslehrgänge im Bereich Brandschutz und Lüftung tätig. Er besitzt den Abschluss als Schornsteinfegermeister, Gebäudeenergieberater im Handwerk und den Gesellenabschluss zum Anlagenmechaniker Sanitär / Heizung / Klima. Zudem besitzt er Qualifikationsnachweise u. a. in folgenden Fort- und Weiterbildungslehrgängen: Sachkundiger für Asbestzementprodukte und ASI-Arbeiten geringen Umfangs, Sachkunde als befähigte Person zur Prüfung von Brandschutzklappen, Brandschutzbeauftragter, Sachkundiger für freistehende Stahlschornsteine, Sicherheitsbeauftragter / Arbeitsschutzbeauftragter, Q-Fachkraft für Rauchwarnmelder, Hygiene-Qualifizierung für Ingenieure, Techniker, oder Meister zur Planung, Errichtung, und Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022 Kat. A.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Hygieneschulung entsprechend der „Kategorie B“ ist durch eine bestandene mündliche Prüfung nachzuweisen.
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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.