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Die Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen ist in einigen Bundesländern, wie z.B. Bayern und Niedersachsen, wiederkehrend durch das Schornsteinfegerhandwerk per Verordnung vorgeschrieben.

Eine Übersicht der Bundesländer mit der jeweiligen Verordnung:

  • Bayern: Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
  • Brandenburg: Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsordnung (BbgKÜO)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk
    (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung–RÜGVO M-V)
  • Berlin: Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume
    (Überprüfungsverordnung – ÜV)

Dadurch wird in diesen Ländern eine erhöhte Betriebs- und Brandsicherheit im Bereich der Abführung der Abluft sichergestellt, die merklich zu einer Verbesserung der Feuersicherheit von gewerblichen Dunstabzugsanlagen geführt hat.

Das Seminar soll zum einen das Wissen über die technischen Bauteile, wie z.B. Doppelmagnetventile, Druckdifferenzsensor, sowie über die Brandschutzanforderungen der Schächte übermitteln, an denen ab Verlassen des Brandabschnittes eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten erforderlich ist.

  • Schornsteinfegermeister
  • Schornsteinfegergesellen
  • Handwerksmeister anderer Gewerke
  • Handwerksgesellen anderer Gewerke
  • Bauordnung/Lüftungsanlagen
  • Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLÜAR)
  • DVGW-Arbeitsblatt G 634 und 613 – Installation von gewerblichen Gasgeräten
  • VDI 2052 – Großküchenanlagen, RTL-Anlagen
  • DIN EN 18870 Großküchengeräte – Grenzwerte für Abgasverluste
  • DIN 18869-4 Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Erfahren Sie mehr!

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Zeitraum
Ort
Preis

19.02.2025
an Ihrem PC
ab 99,00 € *

14.05.2025
an Ihrem PC
ab 99,00 € *

13.08.2025
an Ihrem PC
ab 99,00 € *

03.12.2025
an Ihrem PC
ab 99,00 € *

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.