Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.handwerksschule.de stimmen Sie unserem Datenschutzhinweis zu.
Die bestehenden Vorschriften wurden durch die im Frühjahr 2014 neu überarbeitete Version der technischen Regel zum Umgang mit Asbest der TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ verschärft.
Wesentliche Änderungen in der TRGS 519 sind unter anderem die Einführung eines neuen Grenzwertes sowie des Toleranz- und Akzeptanzwertes im Sinne einer Expositions-Risiko-Beziehung. In diesem Zusammenhang wurde der wohl all jenen, die mit Asbest zu tun haben, bekannte Faserwert von 15.000 auf 10.000 Fasern/m³ Luft als Akzeptanzrisiko herabgesetzt, mit der Tendenz, diesen Wert in den kommenden Jahren weiter abzusenken.
Die früher erworbene Sachkunde nach Anlage 5 der früheren TRGS 519 (1 Tageslehrgang für standardisierte Verfahren) verliert ebenfalls zum 30.06.2016 ihre Gültigkeit. Diese Sachkunde kann nicht durch einen Fortbildungstageslehrgang verlängert werden, sondern es muss ein Lehrgang nach Anlage 4 (2-Tageslehrgang) neu besucht werden.
1. Asbest – Verwendung und Eigenschaften
2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
5. Persönliche Schutzausrüstung
Für diesen Lehrgang ist keine Prüfung vorgesehen. Es wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt, welches die Sachkunde bei Arbeiten mit dem Stoff Asbest für weitere 6 Jahre bescheinigt.
Die Systemvoraussetzungen für dein störungsfreies Erlebnis sind:
Bitte wählen Sie einen Termin aus:
1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.