Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.handwerksschule.de stimmen Sie unserem Datenschutzhinweis zu.
Abnahmen an Feuerungsanlagen sind eines der wichtigsten Arbeitsfelder des Schornsteinfegers und gehören zum Berufsbild des Schornsteinfegerhandwerks.
Ziel des Seminars ist es, ein geplantes Bauvorhaben von der Bekanntmachung durch den Bauherrn bis zur abschließenden Verwaltungstätigkeit in der Praxis durchführen zu können.
Die rechtlichen Grundlagen der Abnahme bzw. rechtlich geltend: Die Ausstellung der Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit ist in den beiden wichtigsten Rechtsvorschriften im Schornsteinfegerhandwerk begründet:
Weitere Inhalte des Webinars sind:
Vermittelt werden verschiedene Rechtsgrundlagen, das Anmeldewesen einer Feuerungsanlage, die praktischen Tätigkeiten vor Ort beim Kunden sowie die organisatorischen und verwaltungstechnischen Tätigkeiten im Büro.
Tipp: Es ist besonders geeignet für Anwärter/innen zur Meisterprüfung sowie Anwärter/innen zur Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk.
Bauordnung und Kennzeichnung von Bauprodukten
FeuVo:
1. BImSchV §19/ VDI 3781-4
TRGI 2018:
DIN EN 13384:
DIN 18160-1
Besonderheiten
Jens Horstmann ist Schornsteinfegermeister und Energieberater im Handwerk.
Neben seiner Tätigkeit als Schornsteinfeger bekleidet er das Amt des Techniker RV Nord.
Er verfügt über ein gutes Repertoire an Wissen, welches er Ihnen in diesem Webseminar weitergibt.
Bitte wählen Sie einen Termin aus:
1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.