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Die Abnahme stellt viele Schornsteinfeger/ innen vor einigen Problemen. Eine baurechtlich einwandfreie Bewertung von Blockheizkraftwerken sowie deren Abgasanlagen führt oft zu Schwierigkeiten.
Die Bauordnungen der jeweiligen Länder sehen eine Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in vor, unabhängig der Ausnahme von Blockheizkraftwerken in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Die Kehr- und Überprüfungsverordnung schreibt eine ein- bis zweijährige Abgaswegekontrolle vor, einschließlich einer CO-Messung. Diese muss aufgrund der Abnahmetätigkeit auch auf den Feuerstättenbescheid für den Eigentümer/ in aufgelistet werden. Die Abgasleitung kann u. U. von der Überprüfungspflicht ausgenommen sein, wenn diese als „dicht geschweißt“ aufgeführt wird.
Dieses Webseminar fasst alle einschlägigen Vorschriften in diesem Thema zusammen, damit Sie sich ein Überblick aller notwendigen Gesetze, Verordnungen und technischen Baubestimmungen verschaffen können.
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