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Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (44. BImSchV) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 und legt somit die allgemeinen Anforderungen an die technische Ausstattung dar. Hierunter fallen mittelgroße Feuerungsanlagen bis zu 50 Megawatt Feuerungswärmeleistung, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, sowie Festbrennstofffeuerstätten. 

Mit der 44. BImSchV werden Grenzwerte für Luftschadstoffe bzw. Vorgaben für deren Messung festgelegt, die bei der Verbrennung der Brennstoffe Erdgas- bzw. Biogas, Holz, Öl, Diesel, etc. in Feuerungsanlagen entstehen. Diverse Betreiberpflichten, wie Dokumentations- sowie Nachweispflichten, ergänzen die Regelungen zu den Grenzwerten.

In diesem Seminar wird den Teilnehmenden beispielhaft dargestellt, eine Messung an einer mittelgroßen Feuerungsanlage  gemäß den Anforderungen der 44. BimSchV ordnungsgemäß durchzuführen. Die Messung von diesen Feuerungsanlagen ist wiederkehrend durch die 44- BImSchV vorgeschrieben.

Ziel dieses Kurses ist es, die Inhalte der 44. BImSchV zu vermitteln, insbesondere mit Blick auf den Betrieb von Kessel- und Gasturbinenanlagen sowie Blockheizkraftwerken.

  • Schornsteinfegermeister/ in 
  • Schornsteinfegergesellen/ in
  • Handwerksmeister/ in
  • Handwerksgesellen/ in
  • Aktueller Stand der 44. BImschV und Einordnung in den Gesamtzusammenhang
  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Dokumentationspflichten
  • Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
  • Emissionsgrenzwerte
  • Messung und Überwachung

Anna Gleich

  • Schornsteinfegermeisterin 
  • Gebäudeenergieberaterin im Handwerk für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
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Zeitraum
Ort
Preis

02.04.2025
an Ihrem PC
ab 210,00 € *
Wenige Plätze Garantiekurs 1
03.09.2025
an Ihrem PC
ab 210,00 € *

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.