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Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (44. BImSchV) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 und legt somit die allgemeinen Anforderungen an die technische Ausstattung dar. Hierunter fallen mittelgroße Feuerungsanlagen bis zu 50 Megawatt Feuerungswärmeleistung, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, sowie Festbrennstofffeuerstätten.
Mit der 44. BImSchV werden Grenzwerte für Luftschadstoffe bzw. Vorgaben für deren Messung festgelegt, die bei der Verbrennung der Brennstoffe Erdgas- bzw. Biogas, Holz, Öl, Diesel, etc. in Feuerungsanlagen entstehen. Diverse Betreiberpflichten, wie Dokumentations- sowie Nachweispflichten, ergänzen die Regelungen zu den Grenzwerten.
In diesem Seminar wird den Teilnehmenden beispielhaft dargestellt, eine Messung an einer mittelgroßen Feuerungsanlage gemäß den Anforderungen der 44. BimSchV ordnungsgemäß durchzuführen. Die Messung von diesen Feuerungsanlagen ist wiederkehrend durch die 44- BImSchV vorgeschrieben.
Ziel dieses Kurses ist es, die Inhalte der 44. BImSchV zu vermitteln, insbesondere mit Blick auf den Betrieb von Kessel- und Gasturbinenanlagen sowie Blockheizkraftwerken.
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