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Der Lehrgang „Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz“ ist eine modulare Weiterbildung, die auf den Inhalten des „Brandschutztechnikers im Handwerk“ aufbaut.

Sie erhalten vertieftes Wissen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und erlernen die Erstellung von ganzheitlichen Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen auf Basis des aktuellen Stands der Technik für die Genehmigungsplanung.

Die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Aufbaumodul ist ein erfolgreicher Abschluss als Brandschutztechniker (dieser wird mit 90 UE anerkannt).

Im Kurs wiederholen Sie bestehende Grundlagen und vertiefen Ihren bestehenden Kenntnisstand. Anschließend erfolgt die Projektphase, in welcher jeder Teilnehmer selbständig seine Projektarbeit erstellt.  In dieser 4-wöchigen Phase stehen Ihnen die Dozenten in wöchentlichen Online-Zeitfenstern mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen werden Sie individuell beraten und unterstützt. Abschließend findet eine weitere Präsenzphase mit anschließender Prüfung statt.

 

In den Lehrgangsgebühren sind keine Verpflegungskosten und Parkengebühren inkludiert. 
Bitte beachten Sie die örtlichen Gegebenheiten und informieren Sie sich rechtzeitig.

  • Personen mit erfolgreichem Abschluss als „Brandschutztechniker im Handwerker“
  • Wiederholung von Grundlagen für die Weiterbildung
  • Konstruktiver Brandschutz nach DIN 4102 und Eurocodes
  • Ingenieurmethoden (Einführung, formale Grundlagen, Anwendungsgrenzen)
  • Normen und Richtlinien
  • Systematik des nationalen und europäischen Bauproduktenrechts
  • Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
  • Musterbauordnung (MBO)
  • Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungswegplänen
  • Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen
  • Brandschutzkonzepte und -nachweise im Genehmigungsverfahren
  • Honorierung und Vertragsgestaltung 

Der Erfolgreiche Abschluss des Brandschutztechnikers ist erforderlich für die Teilnahme an diesem Kurs!

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Erfahren Sie mehr!

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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.