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Fachlehrgang zum Brandschutzbeauftragten nach den Vorgaben der DGUV-Information 205-003 – TEIL 2.
Brandschutzbeauftragte müssen Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können.
Den Teilnehmern werden in Anlehnung an die DGUV-Informationen Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten vermittelt (umfasst die bisherigen Veröffentlichungen BGI/GUV-I 847, VdS 3111 und vfdb 12-09/01).
Nach erfolgreichem Abschluss ist der Brandschutzbeauftragte in der Lage, seinen Kunden (Betreiber, Unternehmer) mit den Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes unterstützend zu beraten.
Das Seminar ist geeignet für:
Seminarinhalte
64 Unterrichtseinheiten sind aufgeteilt auf 2 Wochen gemäß neuer Richtlinie (2 x 4,5 Tage)
Teil 1 und Teil 2: Bitte bei der Anmeldung beachten, dass beide Termine gebucht werden. Beide Termine sind unabhängig voneinander buchbar.
Bitte wählen Sie einen Termin aus:
1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.