Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.handwerksschule.de stimmen Sie unserem Datenschutzhinweis zu.

Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-14 Uhr

Schon zum 2. Mal findet ein Webinar zu diesem Thema der Zeitschrift „Der Gebäude Energieberater“ statt, offensichtlich ist das Interesse bei den Energieberatern hoch. Teilnehmer dieses Mal sind Pia Grund-Ludwig vom Gebäude Energieberater, Christian Korge von ENVISYS und Sylwia Marszalek von Hottgenroth.

Zu Beginn gab Frau Ludwig einen Überblick über das neue GEG mit den wesentlichen Neuerungen.

Anschließen stellte Herr Korge als Schwerpunkt die DIN V 18599 im neuen GEG vor mit den Änderungen und den Möglichkeiten, die die Software von ENVISYS für diesen Bereich bietet.

Frau Marszalek ging in ihren Ausführungen auf die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien im neuen GEG ein. Auch hier an Beispielen aus der eigenen Software erklärt.

Zwei Mitarbeiter vom Gebäudeenergieberater waren zusätzlich für die Aufnahme und Zuordnung der Fragen der Teilnehmer abgestellt. Eine gute Idee, wenn man auf die Fragen zielgerichtet reagieren will.

Ergänzend wäre es bei weiteren Webinaren interessant, die Neuerungen an praktischen Beispielen im laufenden Betrieb einer Software zu erleben.

Die Handwerksschule hat ergänzend einige Hersteller von Energieberater Software um Ihre Meinung gebeten, die Stellungnahmen finden Sie hier:

Kern Ingenieurkonzepte Berlin

1.) Können Sie als Softwarehersteller eine geeignete Software derzeit bereitstellen, um die Berechnung nach aktueller DIN V 18599:2018 durchführen zu können?

Unsere Software inklusive GEG steht seit Mitte Oktober zur Verfügung. Eine Software ist nie fertig, im Zusammenhang mit dem GEG fehlen insbesondere noch die Energieausweise. Dazu gibt es allerdings noch keine Vorlagen des Gesetzgebers. Sobald die da sind, wollen wir ein eigenes Tool zum Erstellen der EAW´s veröffentlichen. Das offizielle (vom bbsr) dauert voraussichtlich noch ein paar Monate.

2.) Können die aufgenommen Daten in die Software über das bestehende Hüllflächenverfahren eingepflegt werden, oder muss zukünftig das 3D-Programm verwendet werden?

Gebäudehüllflächendaten sind nicht dreidimensional, es handelt sich um Flächen die Gebäudehülle, die am Wärmeverlust beteiligt sind. Ich nehme an, Sie denken dabei an ein CAD-Programm eines Mitbewerbers. Nein das ist nicht nötig. Nichtsdestotrotz kann man natürlich 3dim-Geometriedaten verarbeiten, auch mit unserer Software.

3.) Wie bewerten sie die neuen Anrechnungsmöglichkeiten von PV-Strom, Biomethan und Biomasse?

Biomethan und Biogas werden vermutlich keine so große Rolle spielen, dazu gab es jedenfalls noch keine Rückmeldungen. PV-Strom wird allerdings ein großes Thema. DIN V 18599-9:2018 enthält ein ganz gutes, ausführliches Verfahren zu Berechnung des PV-Ertrags und zur Berechnung der nutzbaren Anteile. Der Gesetzgeber wollte das aber scheinbar nicht übernehmen und hat stattdessen eine pauschale Verrechnung in das Gesetz geschrieben. Dieser Ansatz beschränkt sich auf eine Primärenergiegutschrift (ohne Auswirkungen auf die Effizienzklasse) und hat zudem Unstetigkeiten. Dazu gibt es viele Diskussionen und einigen Protest, der vermutlich anhalten wird. Eine Änderung an einem Gesetz ist aber nicht so einfach.

Andreas Kern
KERN ingenieurkonzepte
Hagelberger Straße 17
10965 Berlin

Fon: 030-789 567 80
Fax: 030-789 567 81
www.bauphysik-software.de

ENVISYS Weimar

Ich bin Gründer und Chef der ENVISYS GmbH & Co. KG, der älteste Anbieter von Energiebilanzierungssoftware im Markt. Daneben bin ich im DEN Landessprecher, Vize in der 18599-Gütegemeinschaft und arbeite im Energieeffizienz Institut an neuen Konzepten zur Bilanzierung innerhalb und außerhalb des GEG.

1.) Können Sie als Softwarehersteller eine geeignete Software derzeit bereitstellen, um die Berechnung nach aktueller DIN V 18599:2018 durchführen zu können?

Unsere Software EVEBI ist seit dem ersten November mit der DIN V 18599:2018 Algorithmik (eigener Rechenkern) und allen GEG Erfordernissen auf dem Markt. Weil die Regierung nicht rechtzeitig eine Druckapplikation für den Energieausweis nach GEG zur Verfügung gestellt hat, haben wir auch diesen selbst entwickelt und integriert. Anfänglich gab es noch erhebliche Differenzen bei den Wärmepumpen, so dass wir die diesbezügliche Berechnung erst nach Abstimmung mit den Kollegen anderer Softwarehäuser freigegeben haben. Übrigens sind die zum 1. November angekündigten Bekanntmachungen zum GEG bis heute noch nicht erschienen.

2.) Können die aufgenommen Daten in die Software über das bestehende Hüllflächenverfahren eingepflegt werden, oder muss zukünftig das 3D-Programm verwendet werden?

Die Software kann weiterhin über verschiedene Verfahren Gebäudehüllen erfassen: Hüllflächenverfahren (Flächenmanager), Raumbuch (Erfassung auf der Grundlage der Innenmaße der Räume und Bauteildaten), 3-D Erfassung über CAD; Fotoaufmaß geht auch, das empfehlen wir aber nicht.

3.) Wie bewerten sie die neuen Anrechnungsmöglichkeiten von PV-Strom, Biomethan und Biomasse?

Die Anrechnungsfrage (PV, Biomethan, Biomasse) ist eine Politische. Bilanztechnisch ist z.B. eine bessere PV-Anrechnung in 18599 integriert. Ich persönlich setze mich dafür ein, dass am Gebäude erzeugter Strom vollständig anrechenbar ist.

Winfried Schöffel
Geschäftsführer - ENVISYS

www.envisys.de

So erreichen Sie uns:

Vertrieb
E-Mail vertrieb@envisys.de oder Telefon 0 36 43 / 49 52 7 10
Mo–Do 09.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr sowie Fr 09.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr

Support
E-Mail support@envisys.de oder Telefon 0 36 43 / 49 52 7 20
Mo–Do 09.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr sowie Fr 09.00–12.00 und 14.00–15.00 Uhr

Adresse
ENVISYS GmbH & Co. KG · Prellerstraße 9 · 99423 Weimar

Hottgenroth Köln Björn Wolff

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Teile der Informationen die Sie zu erfahren versuchen, niemals zuerst an Multiplikatoren geben, sondern immer zuerst an unsere Vertragskunden.

1.) Können Sie als Softwarehersteller eine geeignete Software derzeit bereitstellen, um die Berechnung nach aktueller DIN V 18599:2018 durchführen zu können?

Hottgenroth ist wie fast alle Namhaften Software-Hersteller selbst Mitglied der 18599 Gütegemeinschaft. Mit dieser Gemeinschaft wird unabhängig von Veröffentlichung von Normen sichergestellt, dass Anwendungen, die diesen Rechenkern umsetzen oder benutzen auch gegenüber dem Gesetzgeber und Förderer bei gleichen Eingaben, gleiche Ergebnisse erzielen. Das ist notwendig, um Bewilligungen von KFW und BAFA langfristig sicherzustellen. Das letzte Ergebnis dieser Runde war: Bis auf wenige, minimale Abweichungen scheinen alle die Validierungsbeispiele erfolgreich berechnet zu haben. Hottgenroth-Kunden haben bereits die ersten Versionen mit dem entsprechenden Rechenkern erhalten.

2.) Können die aufgenommen Daten in die Software über das bestehende Hüllflächenverfahren eingepflegt werden, oder muss zukünftig das 3D-Programm verwendet werden?

"Das Hüllflächen-Verfahren" kann sowohl 3D als auch "tabellarisch" benutzt werden. 90% unserer Kunden haben den Vorteil der integrierten CAD längst erkannt. Zumal das GEG viele Softwareprogramme im Zusammenspiel benötigt und längst nicht mehr nur über Energieausweise gesprochen wird.

3.) Wie bewerten sie die neuen Anrechnungsmöglichkeiten von PV-Strom, Biomethan und Biomasse?

Eine Bewertung dieser Thematik obliegt nicht uns. Wir halten uns hier mit öffentlichen Meinungsaussagen bewusst zurück.

Björn Wolf
Chief Operating Officer
Hottgenroth Software GmbH & Co. KG
Von-Hünefeld-Straße 3
50829 Köln Deutschland
Telefon: +49 221 70993300
Telefax: +49 221 70993301
Internet: www.hottgenroth.de

Solar Computer Göttingen

1.) Können Sie als Softwarehersteller eine geeignete Software derzeit bereitstellen, um die Berechnung nach aktueller DIN V 18599:2018 durchführen zu können?

Ja, wir sind mit unserer neuen GEG/DINV18599-Software (B56) seit Anfang September 2020 als erster Softwarehersteller im Markt.

2.) Können die aufgenommen Daten in die Software über das bestehende Hüllflächenverfahren eingepflegt werden, oder muss zukünftig das 3D-Programm verwendet werden?

Ja, das bestehende tabellarische Hüllflächenverfahren ist weiter möglich. Optional bieten wir jedoch auch eine grafische 3D Erfassung an. Folgende 3D CAD-Programme haben wir bidirektional angeschlossen (Revit, AutoCAD MEP, AutoCAD Architecture, TriCAD MS, PitCup). Per IFC gibt es einen Verbund über unser Programm Raumtool 3D (K12). Damit lassen sich alle weiteren CAD-Programme, die dieses Format unterstützen, anschließen (z.B. ArchiCAD, Allplan, Plancal,...).

3.) Wie bewerten sie die neuen Anrechnungsmöglichkeiten von PV-Strom, Biomethan und Biomasse?

Grundsätzlich begrüßen wir die umfangreicheren Anrechnungsmöglichkeiten von PV-Strom, Biomethan und Biomasse. Das zugehörige Verfahren im GEG ist aber leider sehr kompliziert beschrieben.

Felix Rosendahl Geschäftsführer

Tel. +49 551 79760-0
Fax +49 551 79760-77
E-Mail: felix.rosendahl@solar-computer.de

SOLAR-COMPUTER GMBH
Mitteldorfstr. 17
37083 Göttingen
www.solar-computer.de

Vision World Latendorf

Mein Name ist Jörg Trapp, ich bin bei der Visionworld GmbH der Entwicklungsleiter. In der Gütegemeinschaft 18599 bin ich zum einen im Vorstand und aktuell bin ich dort der Projetleiter für die Validierung der DIN V 18599.

1.) Können Sie als Softwarehersteller eine geeignete Software derzeit bereitstellen, um die Berechnung nach aktueller DIN V 18599:2018 durchführen zu können?

Die Validierung der 10 verschiedenen DIN V 18599 Softwarehersteller ist fast abgeschlossen. Für die Software der Visionworld GmbH kann ich ihnen mitteilen das unsere DIN V 18599 Software (GEG-PRO XI) ausgeliefert wird und alle 33 Validierungsbeispiele richtig rechnet.

2.) Können die aufgenommen Daten in die Software über das bestehende Hüllflächenverfahren eingepflegt werden, oder muss zukünftig das 3D-Programm verwendet werden?

Unsere Software rechnet nach dem Hüllflächenverfahren, wir lehnen eine verpflichtende 3D Eingabe ab.

3.) Wie bewerten sie die neuen Anrechnungsmöglichkeiten von PV-Strom, Biomethan und Biomasse?

Die neue Anrechnungsmöglichkeiten von PV Strom sehe ich für uns als Softwarehersteller nicht so problematisch, viel schlimmer sind die neuen Berechnungsergebnisse der Wärmepumpenberechnung. Wenn Sie mit der DIN V 18599:2018 eine Wärmepumpe mit den Standardwerten rechnen, wird diese bestimmt rund 30-40% schlechter sein, als mit der DIN V 18599:2011.

Jörg Trapp
Entwicklungsleiter
--------------------------------------
VISIONWORLD GmbH
Ringstraße 2B
24598 Latendorf
E-Mail: info@visionworld.de

Alle Beiträge dieser Serie werden auf den Seiten der Handwerksschule zur Verfügung gestellt. Andere Organisationen ist es freigestellt, diese Inhalte auf Ihren Seiten weiter zu verbreiten.

https://www.handwerksschule.de/blog/2020/energieberater-nachrichten-geg/

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, die wir in unsere Recherchen aufnehmen können, senden sie uns diese gerne an mich oder an info@handwerksschule.de.

Helmut König

16 UE Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis der DIN EN 16247 16UE NEU

Energieberater für Nichtwohngebäude können mit diesem Kurs die Grundlage für eine Energieberatung im Mittelstand und Unternehmen erlangen nach DIN EN 16247.

Webseminar

Dauer 16 UE

2 Termine ab 10.04.2025

an Ihrem PC

Webseminar Bewertung von Wärmebrücken - detaillierter Wärmebrückennachweis für Fortgeschrittene 5UE

In diesem Seminar werden alle Grundlagen zur Beurteilung und Berechnung von Wärmebrücken gemäß DIN 4108 Beiblatt 2: 2006 - 03 vermittelt und ein Ausblick auf die Berechnung nach der neuen Norm gegeben.

Webseminar

Dauer 5 UE

1 Termin am 26.09.2025

an Ihrem PC