Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.handwerksschule.de stimmen Sie unserem Datenschutzhinweis zu.
Abnahmen an Feuerungsanlagen sind ein wichtiges Arbeitsfeld des Schornsteinfegers und gehören zum Berufsbild des Schornsteinfegerhandwerks.
Ziel des Seminars ist es, ein geplantes Bauvorhaben von der Bekanntmachung durch den Bauherrn bis zur abschließenden Verwaltungstätigkeit in der Praxis durchführen zu können.
Die rechtlichen Grundlagen der Abnahme bzw. rechtlich geltend: Die Ausstellung der Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit ist in den beiden wichtigsten Rechtsvorschriften im Schornsteinfegerhandwerk begründet:
Durch die Erneuerung der Feuerungsverordnung, TRGI 2018, VDI 3781-4 sowie die rechtlichen Anpassungen von Kaffeeröstern und Shisha-Bars erfordern immer mehr Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Technik.
Vermittelt werden verschiedene Rechtsgrundlagen, das Anmeldewesen einer Feuerungsanlage, die praktischen Tätigkeiten vor Ort beim Kunden sowie die organisatorischen und verwaltungstechnischen Tätigkeiten im Büro.
Das Seminar ist geeignet für:
Tipp: Es ist besonders geeignet für Anwärter/innen zur Meisterprüfung sowie Anwärter/innen zur Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk.
Seminarinhalte
Bitte wählen Sie einen Termin aus:
1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.